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Die gegenwärtig eingeschränkte Betriebszeit von 6 bis 22 Uhr erlaubt keine optimale Flugzeugnutzung (mindestens vier Umläufen pro Tag). Bei einer durchschnittlichen Flugdauer von 1,5 Stunden und typischen Bodenzeiten von 20 bis 30 Minuten kann eine optimale Nutzung der Flugzeuge mit 8 Flügen pro Maschine und Tag (= vier Umläufe) nur dann stattfinden, wenn zwischen dem Start des ersten Fluges und der Landung des letzten Fluges 17 Stunden liegen. Dies ist mit den derzeitigen Betriebszeiten nicht realisierbar. Die Folge: Fluggesellschaften richten ihre Basen an anderen Standorten ein. Eine Drehkreuzanbindung ist ebenfalls nicht möglich.
Konkret bedeutet eine erweiterte Betriebszeit:
verbesserte Abflug- und Ankunftszeiten für Geschäftsreisende
eine bessere Flugzeugnutzung im Flugverkehr (dazu gehört z.B. die Zahl der möglichen Umläufe von stationierten Flugzeugen)
wettbewerbsfähige Anbindungen an die Drehkreuze/Hubs und damit an weltweite Anschlussverbindungen
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Fluggesellschaften nutzen die angepasste Betriebszeit auch für einen so genannten Nachtsprung – beispielsweise Richtung Türkei. Das Fluggerät könnte dann ohne lange Standzeiten dort später starten und die deutschen Flughäfen nach 6 Uhr morgens erreichen. Das entspricht den Standards an anderen Flughäfen.
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Steigende Passagierzahlen. Bis 2025 zunehmend auf etwa 1 Mio. Passagiere zusätzlich pro Jahr, damit deutlich bessere Wirtschaftlichkeit, da die zusätzlichen Kosten für die Betriebsstunde Berechnungen zufolge vergleichsweise gering (Personal, Energie etc.) und durch die Einnahmen aus dem Mehrverkehr gedeckt sind (siehe Wirtschaftlichkeit unten).
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Nach Einreichung des Genehmigungsantrags bei der zuständigen Luftfahrtbehörde (BezReg Münster) dauert das Verfahren in der Regel etwa 1,5 bis 2 Jahre. Nutzung frühestens ab Sommerflugplan 2012 möglich
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Der Antrag zur Änderung der Betriebsgenehmigung ist bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.
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Die Verfahrenskosten liegen bei rund sechs Millionen Euro – einschließlich Verfahrensplanung und Schallschutz.
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Insbesondere das Thema Lärmschutz ist ein zentrales Anliegen und Thema in der unmittelbaren Nachbarschaft. Der Gesetzgeber hat mit den neuen rechtlichen Vorgaben (Lärmschutzgesetz) den Schutzanspruch der Menschen im Umfeld von Flughäfen wesentlich erweitert - insbesondere für die Nachtzeit. Mehr Schallschutz wird notwendig, weil die Stunde ab 22 Uhr unter Lärmschutzgesichtspunkten entsprechend höhere Auflagen hat. Der Flughafen ist in den entsprechenden Schallschutzzonen zur Finanzierung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Fenster, Lüftung in der Nachtschutzzone) verpflichtet.
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Gutachter gehen davon aus, dass im so genannten Planfall 2025 (Prognose für das Jahr 2025) rund 53.870 Flugbewegungen und rund 3,4 Millionen Passagiere jährlich am Airport gezählt werden können. Ohne Entwicklung wurden 43.050 Flugbewegungen ermittelt. Das entspricht nur 2,3 Millionen Passagieren
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Nein! Obwohl die „offizielle Nachtzeit“ vom Gesetzgeber zwischen 22 Uhr bis 5.59 Uhr festgelegt ist, geht es bei der Erweiterung der Betriebszeit um eine bedarfsgerechte Anpassung des Flugbetriebs zum Tagesausklang (bis 23 Uhr) – also insgesamt um 60 Minuten mehr. Das ist an anderen Flughäfen bereits Standard.
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Die neue Berechnungsmethode des Fluglärmgesetzes führt dazu, dass sich im Planfall 2025 die Nachtschutzzone vor allem in Richtung Osten vergrößert. Bei Grenzwertüberschreitungen ist der Flughafen in der Tagschutzzone 1 und in der Nachtschutzzone zur Finanzierung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Fenster, Lüftung in der Nachtschutzzone) verpflichtet. Der Dortmund Airport hat für den Schallschutz 5 Millionen Euro vorgesehen.
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Bezogen auf das Jahr 2025 wäre das Gesamtergebnis des Flughafens ohne Änderung der Betriebszeiten um etwa 10 Mio. Euro schlechter. Über den gesamten Zeitraum 2012 bis 2025 müssten von den Gesellschaftern Ergebnisverschlechterungen in einer Gesamthöhe von rund 65 Mio. Euro getragen werden.
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Standardverfahren – daher sind die rechtlichen Aussichten sehr gut.