Fragenkatalog für den Themenkomplex:
Genehmigungsverfahren
Frage 1:
Welchen Genehmigungsprozess durchläuft der geplante Ausbau des Dortmund Airports?
Antwort:
Förmliche Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verlängerung der Start- und Landebahn werden aus heutiger Sicht wohl nicht vor 2010 eingeleitet werden können. Sie setzen voraus, dass die Flughafen Dortmund GmbH und die Stadt Dortmund beschließen, die Ausbauplanungen voranzutreiben.
Eine Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2.800 Meter erfordert ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren, das in der Regel mehrere Jahre dauert. Die zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Münster. Sie ist im Rahmen des Verfahrens zu einer öffentlichen Anhörung verpflichtet.
Zu den Antragsunterlagen gehören neben den technischen Planungen auch eine Umweltverträglichkeitsstudie und ein landschaftspflegerischer Begleitplan. Bevor die Genehmigung (=Planfeststellung) erteilt wird, prüft die Bezirksregierung Münster auch, ob der Ausbau den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Hier ist zu erwarten, dass der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Arnsberg geändert werden muss oder alternativ ein sogenanntes „Zielabweichungsverfahren“ abläuft (vgl. Gutachten „Planungs- und Genehmigungsverfahren“, Seite 2ff).
Die Ausweitung der Betriebszeiten erfordert eine Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafens. Hier ist ebenfalls die Bezirksregierung Münster zuständig.
Frage 2:
Ist der Ausbauplan des Dortmund Airport 2020 sowie die Ausweitung der Betriebszeiten mit dem RP in Münster als Aufsichtsbehörde besprochen worden?
Antwort:
Im Rahmen der öffentlichen Diskussion um die Entwicklungsperspektiven des Dortmund Airport ist selbstverständlich auch die Luftfahrtbehörde über diese Planungen in Kenntnis gesetzt worden. Eine Abstimmung mit der Luftfahrtbehörde hat aber nicht stattgefunden. Die Luftfahrtbehörde wird sich erst mit dem Verfahren intensiv beschäftigen, wenn die Gesellschafter der Flughafen Dortmund GmbH der Ausbauplanung zustimmen und die Gesellschaft einen förmlichen Antrag auf Planfeststellung einreichen kann.
Frage 3:
Wer entscheidet über den Ausbau des Dortmund Airport?
Antwort:
Im ersten Schritt ist ein Votum der Gesellschafter bzw. des Aufsichtsrates der Flughafen Dortmund GmbH für den Ausbau nötig. Um mit den förmlichen Verwaltungsverfahren zu beginnen, muss der Rat der Stadt Dortmund dazu Beschlüsse fassen. Zuständig für die luftrechtlichen Genehmigungen ist die Bezirksregierung Münster. Die Bezirksplanungsbehörde ist auch bei der Gebietsentwicklungsplanung federführend und dabei an Weisungen des Regionalrates gebunden.
Frage 4:
Wer vergibt die Zulassung für die Verlängerung der Betriebszeiten?
Antwort:
Die Verlängerung der Betriebszeiten erfordert eine Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafens. Darüber entscheidet die Bezirksregierung Münster auf Antrag.
Frage 5:
Werden die Bürger an der Entscheidung über den Ausbau des Dortmund Airport beteiligt?
Antwort:
Die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung für das Planfeststellungsverfahren regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz. Jeder hat die Möglichkeit, zum Vorhaben der Flughafen Dortmund GmbH Stellung zu nehmen. Die Anhörung ist formfrei, kann also sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
Die Pläne werden an sämtliche „Träger öffentlicher Belange“ (Fachbehörden, Gemeinden, Versorgungsunternehmen, Verbände usw.), deren Aufgabenbereich von der Maßnahme betroffen sein könnte, mit der Aufforderung zur Stellungnahme verschickt. Außerdem werden zu gegebener Zeit die Pläne in den betroffenen Kommunen für interessierte Bürger zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wird öffentlich bekannt gemacht.
Zusätzlich bietet die Internetplattform www.dialog-dortmund-airport.de freiwillige Informationsangebote. Dort finden Sie vertiefende Aussagen zu den Absichten und Planungen der Flughafen GmbH und Gelegenheit und Sie können sich dazu äußern.
Frage 6:
Werden die Planungen zur Erweiterung des Dortmund Airport mit den betroffenen Kreisen (z. B. Unna) abgestimmt und gibt es ein Mitspracherecht?
Antwort:
Im Rahmen des luftrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau werden auch benachbarte Kommunen in das Verfahren einbezogen. Die Bezirksregierung Münster beteiligt die betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden als „Träger öffentlicher Belange“. Dazu gehören auch Fachbehörden, Versorgungsunternehmen, Verbände usw. Alle Träger öffentlicher Belange werden zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Frage 7:
Werden, und wenn ja, wann werden die Ergebnisse der Gutachten für den Ausbau des Dortmund Airport veröffentlicht?
Antwort:
Seit 15. April 2008 sind die neun Gutachten, die sich mit dem Ausbauszenario (2.800 Meter Start-/Landebahn und erweiterte Betriebszeiten) befassen, auf der Internetplattform www.dialog-dortmund-airport.de veröffentlicht.