Fragenkatalog für den Themenkomplex:
Lärm
Frage 1:
Welche Lärmbelastung ist mit dem Ausbau des Dortmund Airport bis 2020 zu erwarten?
Antwort:
Die Entwicklung der Fluglärmbelastung hängt vor allem von Lage und Konfiguration der künftigen Start- und Landebahn ab. Bei einer Verlängerung der Start- und Landebahn um 800 Meter in Richtung Westen würden die im unmittelbaren Bereich der An- und Abflugrouten befindlichen Gebiete in Dortmund eine Zunahme des Dauerschallpegels um bis zu zwei dB(A) erfahren. Im Bereich Unna-Massen würde es dagegen zu einer Lärmreduzierung (gegenüber dem Nullfall) um bis zu zwei dB(A) kommen.
Lärmschutzbereiche definiert das neue Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm tagsüber ab 60 Dezibel (Zone 1) bzw. ab 55 Dezibel (Zone 2). Diese Werte gelten für ein Ausbauszenario. Für bestehende Flughäfen liegen die Werte jeweils 5 Dezibel höher.
Gemäß Flugverkehrsprognose wird es bei erweiterten Betriebszeiten mehr Flugbewegungen in der Nacht (zwischen 22 und 24 Uhr) geben (vgl. Gutachten „Betriebszeitenerweiterung für Nachtflüge“). Deshalb wird es im Ausbaufall auch nachts lauter. Die rechnerischen Dauerschallpegel erreichen Werte zwischen 40,7 und 60,2 Dezibel. Lärmschutzbereiche definiert das neue Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nachts ab 50 Dezibel (für bestehende Flughäfen ab 55 Dezibel). Ein Ort liegt ebenfalls in der Nacht-Schutzzone, wenn Geräuschspitzen von 68 Dezibel (Außenpegel) mehr als sechs Mal in der Nacht erreicht bzw. überschritten werden. Dieser Fall würde im Ausbaufall an 12 der 15 untersuchten Orte eintreten, im Nullfall nirgendwo.
Hintergrund: Der Gutachter berechnet für 15 exemplarische Orte im Umfeld des Flughafens den rechnerischen Dauerschallpegel LAeq tagsüber und nachts. Außerdem werden für die Nachtzeit Maximalschallpegelhäufigkeiten LAmax ermittelt. Die Ergebnisse können im Einzelnen dem Gutachten „Fluglärm“, Seite 17ff, entnommen werden. Dort liegen auch Veranschaulichungen in Form von Lärmkarten vor (vgl. Anhang D, Seite 35ff).
Frage 2:
Welche Bereiche im Umfeld des Flughafens Dortmund werden bei einem Ausbau von Fluglärm betroffen sein?
Antwort:
Die betroffenen Bereiche können auf einen Blick den Lärmkarten des Gutachtens „Fluglärm“ entnommen werden (vgl. Anhang D, Seite 35ff).
Der Gutachter sieht mit Blick auf die Lärmpegelerhöhungen die vier untersuchten Ausbauvarianten als gleichwertig an, wobei die Variante 1 (Verlängerung der Start- und Landebahn um 800 Meter nach Osten) aufgrund der höheren absoluten Pegel im Nullfall als eher nachteilig angesehen wird.
Frage 3:
Wie wirkt sich die Lärmbelastung am Dortmund Airport konkret für Tag- und Nachtzeiten aus?
Antwort:
Die am meisten vom Fluglärm betroffenen Wohnlagen befinden sich bei der Ausbauvariante 4 (Verlängerung der Start- und Landebahn um 800 Meter in Richtung Westen) in Unna-Massen und der östlichen Bebauung von Dortmund-Aplerbeck unterhalb der Anfluggrundlinie. Lärmschutzbereiche definiert das neue Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm tagsüber ab 60 Dezibel (Zone 1) bzw. ab 55 Dezibel (Zone 2). Diese Werte gelten für ein Ausbauszenario. Für bestehende Flughäfen liegen die Werte je fünf Dezibel höher.
Lärmschutzbereiche definiert das neue Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nachts ab 50 Dezibel (für bestehende Flughäfen ab 55 Dezibel).
Bei Grenzwertüberschreitungen ist der Flughafen in der Tagschutzzone 1 und in der Nachtschutzzone zur Finanzierung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Fenster, Lüftung in der Nachtschutzzone) verpflichtet.
Frage 4:
Sind größere und schwerere Flugzeuge grundsätzlich lauter als kleinere und leichtere Flugzeuge?
Antwort:
Für die Lautstärke geben vor allem die Triebwerke den Ausschlag. Größere und schwerere Flugzeuge sind deshalb nicht generell lauter als kleinere Maschinen. Moderne (jüngere) Flugzeuge sind tendenziell leiser als alte Fabrikate. Lärmmessungen in der Umgebung des Flughafens zeigen, dass beispielsweise die modernere Boeing 737-800 bis zu zwei dB(A) leiser ist als die leichtere Boeing 737-400 und sogar acht dB(A) leiser als die MD 83, die etwa fünf Tonnen leichter ist.
Unter
http://www.dortmund-airport.de/umwelt_2b4.html?&L=0 sind weitere Informationen über Maximalschallpegel bei Start und Landung verfügbar, differenziert nach ausgewählten Flugzeugtypen.
Frage 5:
Welcher Lärmkategorie können die Flugzeuge zugerechnet werden, die künftig in Dortmund verkehren?
Antwort:
Die Flugbewegungen am Flughafen Dortmund sind in der Verkehrsprognose auch nach Startgewichtsklassen und Flugzeuggruppen im Null- und Ausbaufall 2020 differenziert dokumentiert (vgl. Gutachten „Fluggast- und Flugbewegungsprognose“, Seite 114).
Im Nullfall und im Ausbaufall überwiegen im Linien- und Charterverkehr Strahlflugzeuge (mit einem Abfluggewicht zwischen 50 und 120 Tonnen) und im sonstigen Verkehr Propellerflugzeuge (mit einem Abfluggewicht bis 2 Tonnen).
Bereits heute verkehren am Flughafen Dortmund nur sogenannte Kapitel-III-Flugzeuge, die als lärmarm eingestuft werden. Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von über 75 Tonnen müssen darüber hinaus in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für besonders lärmarme Flugzeuge enthalten sein.
Es kann davon ausgegangen werden, dass auch künftig fast ausschließlich moderne und umweltfreundliche Flugzeugmuster am Dortmund Airport eingesetzt werden.
Frage 6:
Welche Geräuschquellen sind für den Bodenlärm am Dortmund Airport bedeutend?
Antwort:
Flughafenbezogener Bodenlärm umfasst im Wesentlichen Triebwerksprobeläufe und Rollverkehre sowie den Umkehrschub von Flugzeugen. Nicht eingeschlossen ist der Lärm durch Start- und Landevorgänge.
Frage 7:
Welche Auswirkungen hat die Ausweitung der Betriebszeiten auf die Lärmbelästigungen am Dortmund Airport?
Antwort:
Bei flexibleren Betriebszeiten von 6 bis 23/23:30 Uhr mit einer Verspätungsregelung bis 24 Uhr würden im Ausbaufall durchschnittlich 16 Flugbewegungen pro Nacht zwischen 22 und 24 Uhr stattfinden und durchschnittlich eine Flugbewegung –hier allerdings keine Linienflüge, sondern ausschließlich Polizei- und Rettungsflüge) zwischen 0 und 6 Uhr. Im Nullfall sind im gesamten Nachtzeitraum durchschnittlich 2 Flugbewegungen pro Nacht prognostiziert (vgl. Gutachten „Betriebszeitenerweiterung für Nachtflüge, Seite 96). Details zu den nächtlichen Flugbewegungen sind ferner im Gutachten „Fluggast- und Flugbewegungsprognose“ zusammengestellt (vgl. Kapitel 10.3, Seite 117).
Die für den Ausbaufall prognostizierten Nachtflüge führen zu mehr Lärm und größeren Schutzbereichen, in denen Lärmschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind: etwa in Form von schallisolierten Fenstern. Diese Schutzzonen reichen weiter in den Dortmunder Südosten und Richtung Unna als die heutigen Tag-Schutzzonen.
Frage 8:
Welche Einzugsbereiche werden vom Lärmschutzprogramm des Dortmund Airports heute abgedeckt?
Antwort:
Die Flughafen Dortmund GmbH führt seit dem Ausbau der Start- und Landebahn auf 2.000 Meter ein Schallschutzprogramm im Nahbereich des Flughafens Dortmund durch. Anspruchsberechtigt sind insgesamt 280 Eigentümer in Unna-Massen, Dortmund-Sölde und Dortmund-Wickede sowie Holzwickede.
Die baulichen Schallschutzmaßnahmen gewährleisten, dass durch An- und Abflüge in den Innenräumen bei geschlossenen Fenstern keine höheren Einzelschallpegel als 55 dB(A) auftreten. Das entspricht in etwa der Lautstärke einer normal geführten Unterhaltung. Weitere Informationen:
http://www.dortmund-airport.de/umwelt_2a.html?&L=0
Frage 9:
Welche Auswirkungen hat das novellierte Fluglärmgesetz für künftige Lärmschutzmaßnahmen am Dortmund Airport?
Antwort:
Der Gesetzgeber hat mit den neuen rechtlichen Vorgaben den Schutzanspruch der Menschen im Umfeld von Flughäfen wesentlich erweitert, insbesondere für die Nachtzeit. Außerdem gelten im Falle eines Ausbaus („wesentliche Veränderung“ im Vergleich zum Ausgangszustand) strengere Werte als für Bestandsflughäfen.
Grafische Lärmkarten, die auch die Schutzzonen (Tag und Nacht) darstellen, sind dem Gutachten „Fluglärmprognose“ beigefügt (vgl. Anhang D, Seite 35ff). Im Ausbaufall hätten mehr Eigentümer als heute Ansprüche auf die Erstattung von Kosten für baulichen Schallschutz, so etwa auf schallisolierte Fenster.
Frage 10:
Wie werden die Anwohner in der Einflugschneise des Dortmund Airport ab dem Jahr 2020 vor zusätzlich entstehendem Fluglärm geschützt?
Antwort:
Aus heutiger Sicht lässt sich sicher sagen: mindestens den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend.
Mit dem aktuellen Schallschutzprogramm ging die Flughafen Dortmund GmbH auch weit über die derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen der Luftfahrtbehörde hinaus. Zum einen ist das Schutzgebiet deutlich größer ausgewiesen als es das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vorsah, zum anderen werden die Kosten für den baulichen Schallschutz in der Regel in voller Höhe durch die Flughafengesellschaft übernommen. Die Luftfahrtbehörde hatte im Planfeststellungsbeschluss lediglich einen Höchstbetrag und somit nur einen finanziellen Zuschuss durch den Flughafen vorgesehen.
Frage 11:
Welche Anstrengungen unternehmen Flugzeughersteller und Fluggesellschaften, um den Fluglärm zu reduzieren?
Antwort:
Für die Lautstärke sind vor allem die Triebwerke Ausschlag gebend. Flugzeughersteller arbeiten daran, den Lärm an der Quelle zu reduzieren. Bei der Technik wurden in den letzen Jahren deutliche Erfolge erzielt. Fluggesellschaften können durch die Flugrouten und die An- und Abflugwinkel dazu beitragen, den Lärm auf das Nötigste zu begrenzen.
Bereits heute verkehren am Flughafen Dortmund fast ausschließlich so genannte Kapitel-III-Flugzeuge der Bonusliste, die als lärmarm eingestuft werden. Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von über 75 Tonnen müssen darüber hinaus in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für besonders lärmarme Flugzeuge enthalten sein. Außerdem belohnt die Gebührenordnung des Flughafens den Einsatz moderner (lärmarmer) Flugzeuge.